Inkassoschreiben trotz Widerspruch erhalten? Das müssen Sie wissen

Capitol Inkasso · Fachredaktion6 Min. LesezeitFür Schuldner

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Ein Brief von einem Inkassounternehmen sorgt oft für Unruhe – besonders dann, wenn Sie der ursprünglichen Rechnung bereits widersprochen haben. Diese Situation ist verständlicherweise frustrierend, aber kein Grund zur Panik. Wir von Capitol Inkasso erklären Ihnen, warum dies passieren kann und wie Sie nun ruhig und richtig reagieren, um die Angelegenheit schnell zu klären.

Warum erhalte ich Post, obwohl ich doch widersprochen habe?

Dass Sie trotz eines Widerspruchs ein Inkassoschreiben erhalten, hat meist einen einfachen prozessualen Grund. Oft überschneiden sich die Ereignisse: Sie senden Ihren Widerspruch an das Unternehmen, während dieses die offene Forderung bereits an ein Inkassounternehmen wie Capitol Inkasso übergeben hat. Der Informationsfluss zwischen Ihnen, dem Gläubiger und uns hat sich in diesem Fall lediglich gekreuzt. Es handelt sich in der Regel nicht um eine böswillige Ignoranz Ihres Widerspruchs.

Ihr erster Schritt: Ruhe bewahren und aktiv werden

Das Wichtigste ist: Ignorieren Sie das Schreiben nicht. Nehmen Sie stattdessen umgehend Kontakt mit dem Inkassounternehmen auf. Ein seriöses, BDIU-konformes Inkassounternehmen wie Capitol Inkasso ist an einer fairen und schnellen Klärung interessiert. Ein einfacher, unbelegter Widerspruch stoppt eine Forderung nicht automatisch für immer, aber er löst eine wichtige Überprüfung aus.

So teilen Sie Ihren Widerspruch dem Inkassobüro mit

Informieren Sie das Inkassounternehmen darüber, dass und warum Sie der Forderung bereits widersprochen haben. Tun Sie dies am besten schriftlich, zum Beispiel per E-Mail oder über unser Schuldnerportal. So haben Sie einen Nachweis. Folgende Informationen sind dabei hilfreich:

  • Das Aktenzeichen aus dem Inkassoschreiben
  • Eine kurze, sachliche Begründung Ihres Widerspruchs (z. B. 'Ware nicht erhalten', 'Dienstleistung mangelhaft', 'Vertrag bereits gekündigt').
  • Falls vorhanden, Kopien von Belegen, die Ihren Widerspruch stützen (z. B. die E-Mail mit Ihrem ursprünglichen Widerspruch, Kündigungsbestätigung, Retourenbeleg).

Bei Capitol Inkasso können Sie dies bequem über unser Online-Portal tun oder uns eine E-Mail an support@capitol-inkasso.de senden.

Was passiert nach Ihrem Widerspruch beim Inkassounternehmen?

Als Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) folgen wir strengen Richtlinien. Nachdem Ihr begründeter Widerspruch bei uns eingegangen ist, werden wir die laufenden Inkassomaßnahmen vorerst pausieren. Anschließend nehmen wir Kontakt mit unserem Auftraggeber, also dem ursprünglichen Gläubiger, auf und bitten um eine Stellungnahme sowie um die Übermittlung von Beweisen für die Rechtmäßigkeit der Forderung (z.B. Verträge, Bestellbestätigungen, Lieferscheine).

Stellt sich heraus, dass Ihr Widerspruch berechtigt ist, wird das Inkassoverfahren sofort eingestellt. Sollte der Gläubiger die Forderung weiterhin für berechtigt halten, werden wir Sie über dessen Stellungnahme und die vorgelegten Nachweise informieren. So entsteht Transparenz und Sie können die nächsten Schritte besser einschätzen.

Wir helfen Ihnen, die Situation zu klären

Es ist unser Ziel, eine für alle Seiten faire Lösung zu finden. Missverständnisse lassen sich am besten im Dialog aus der Welt schaffen. Zögern Sie daher nicht, mit uns zu sprechen. Unser Team ist geschult, Ihnen zuzuhören und gemeinsam mit Ihnen den Sachverhalt zu aufzuklären.

Sie erreichen uns für eine erste Klärung telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 8 und 17 Uhr unter der Rufnummer 02131 70 84 305. Für die Übermittlung von Unterlagen nutzen Sie bitte unser Schuldnerportal oder unsere E-Mail-Adresse support@capitol-inkasso.de. Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung im Einzelfall durchführen dürfen, Ihnen aber jederzeit den aktuellen Stand des Verfahrens erläutern können.

Häufige Fragen

Muss ich die Inkassogebühren zahlen, wenn mein Widerspruch gegen die Hauptforderung berechtigt ist?
Nein. Stellt sich heraus, dass die ursprüngliche Forderung unberechtigt war, entfällt in der Regel auch die Grundlage für die Erstattung von Inkassokosten. Zunächst muss jedoch der Sachverhalt vollständig geklärt werden.
Was passiert, wenn ich auf das Inkassoschreiben gar nicht reagiere?
Ein Schreiben zu ignorieren, ist die schlechteste Option. Das Inkassounternehmen geht dann davon aus, dass die Forderung unbestritten ist. Dies kann zur Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids führen, was mit weiteren Kosten und Unannehmlichkeiten verbunden ist.
Reicht ein telefonischer Widerspruch aus?
Ein Anruf ist ein guter erster Schritt, um schnell zu reagieren. Wir empfehlen jedoch dringend, den Widerspruch zusätzlich schriftlich (z.B. per E-Mail oder über unser Schuldnerportal) einzureichen. Das dient Ihrer eigenen Dokumentation und stellt sicher, dass alle Details korrekt erfasst werden.
Das Inkassounternehmen macht trotz meines Widerspruchs weiter. Dürfen die das?
Ein einfacher, unbegründeter Widerspruch stoppt ein Verfahren nicht automatisch. Wenn der Gläubiger nach Prüfung darauf besteht, dass die Forderung zu Recht besteht und entsprechende Belege vorlegt, kann das Verfahren fortgeführt werden. In diesem Fall wird ein seriöses Inkassounternehmen Sie darüber informieren. Bleiben Sie weiterhin uneinig, kann nur ein Gericht die Sache final klären.

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