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Eine Frage pro Schritt. Erfolgsorientiert – Sie zahlen nur im Erfolgsfall. Die gesetzlichen Inkassokosten trägt der Schuldner. Die Konditionen besprechen wir individuell mit Ihnen.

Von offen zu geklärt – faire Lösung für offene Forderungen

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Sie zahlen nur im Erfolgsfall. Im Erfolgsfall trägt der Schuldner die gesetzlichen Inkassokosten; unsere Erfolgsprovision besprechen wir individuell und halten sie vor Beauftragung schriftlich fest.

Bleibt die Beitreibung erfolglos oder ist der Schuldner zahlungsunfähig, können Restkosten/Auslagen anfallen – insbesondere Gerichtskosten, falls ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird. Jeder solche Schritt erfolgt nur mit Ihrer ausdrücklichen Freigabe. Kein „kostenlos", keine „Garantie".

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