Inkasso und Datenschutz: Welche Daten dürfen über Sie gespeichert werden?

Capitol Inkasso · Fachredaktion6 Min. LesezeitFür Schuldner

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Wenn Sie ein Schreiben von einem Inkassounternehmen erhalten, sind Sie vielleicht verunsichert. Neben der Frage, worum es bei der Forderung geht, taucht oft eine weitere auf: Woher hat dieses Unternehmen meine Daten und was darf es damit tun? Diese Sorge ist verständlich. Seien Sie jedoch beruhigt: Der Umgang mit personenbezogenen Daten ist in Deutschland und der EU durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) streng geregelt. Als seriöses Inkassounternehmen nehmen wir bei Capitol Inkasso den Schutz Ihrer Daten sehr ernst.

Warum verarbeitet ein Inkassounternehmen überhaupt meine Daten?

Ein Inkassodienstleister wird von einem Unternehmen (dem Gläubiger) beauftragt, eine offene Rechnung einzuziehen. Um diesen Auftrag ausführen zu können, muss das Inkassounternehmen Sie als Schuldner eindeutig identifizieren und kontaktieren können. Die Datenverarbeitung ist also kein Selbstzweck, sondern eine notwendige Voraussetzung, um die Forderungsangelegenheit zu klären. Ohne Daten wie Ihren Namen und Ihre Anschrift wäre eine Kontaktaufnahme und die Zuordnung der Zahlung unmöglich.

Welche Daten dürfen konkret verarbeitet werden?

Der Grundsatz der Datenminimierung nach der DSGVO besagt, dass nur so viele Daten wie nötig verarbeitet werden dürfen. Für die Bearbeitung eines Inkassofalls sind das in der Regel:

  • **Stammdaten:** Name, Anschrift, Geburtsdatum zur eindeutigen Identifizierung.
  • **Forderungsdaten:** Informationen zur ursprünglichen Schuld, z. B. der Name des Gläubigers, Rechnungsnummern, die Höhe der Hauptforderung und das Datum des Vertrags.
  • **Kontaktdaten:** Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, sofern diese vom Gläubiger übermittelt wurden oder Sie diese selbst mitgeteilt haben.
  • **Kommunikationshistorie:** Schriftverkehr (Briefe, E-Mails) und Notizen zu Telefonaten, um den Fall nachvollziehbar zu dokumentieren.
  • **Zahlungsinformationen:** Daten zu geleisteten Zahlungen, getroffenen Ratenzahlungsvereinbarungen und ggf. Ihre Bankverbindung für den Einzug von Raten.

Daten aus öffentlichen Verzeichnissen oder von Auskunfteien dürfen nur unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen und nur bei berechtigtem Interesse eingeholt werden, beispielsweise zur Adressermittlung.

Die Rechtsgrundlage: Das berechtigte Interesse

Die Verarbeitung Ihrer Daten durch ein Inkassounternehmen stützt sich rechtlich vor allem auf Artikel 6 Absatz 1 lit. f der DSGVO. Dieser erlaubt die Datenverarbeitung, wenn sie 'zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist'. Das berechtigte Interesse ist hier das Interesse des Gläubigers, sein Geld für eine erbrachte Leistung oder gelieferte Ware zu erhalten. Dieses Interesse wird in der Regel als höherwertig eingestuft als das Interesse des Schuldners an der Nicht-Verarbeitung seiner Daten für diesen Zweck.

Ihre Rechte als betroffene Person

Die DSGVO stärkt Ihre Position und gibt Ihnen weitreichende Rechte. Sie können diese jederzeit bei uns geltend machen:

  • **Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO):** Sie können anfragen, welche Daten zu Ihrer Person gespeichert sind und zu welchem Zweck sie verarbeitet werden.
  • **Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO):** Sollten die gespeicherten Daten fehlerhaft sein (z. B. ein Tippfehler im Namen oder eine alte Adresse), haben Sie das Recht auf Korrektur.
  • **Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO):** Sie können die Löschung Ihrer Daten verlangen. Dieses Recht ist jedoch eingeschränkt, solange die Daten zur Geltendmachung der Forderung noch benötigt werden oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen.
  • **Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO):** Sie können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen. Einem Widerspruch muss jedoch stattgegeben werden, wenn Ihre Interessen die des Gläubigers überwiegen. Das bloße Bestehen der Forderung ist aber häufig ein Grund, der dem Widerspruch entgegensteht.

Was können Sie jetzt tun?

Transparenz und ein fairer Umgang sind uns bei Capitol Inkasso wichtig. Wenn Sie ein Schreiben von uns erhalten haben und Fragen zu Ihren Daten oder zur Forderung selbst haben, zögern Sie nicht, Kontakt aufzunehmen. Der beste Weg ist immer, die Situation aktiv anzugehen.

Über unser gesichertes Schuldnerportal können Sie die Forderung einsehen und mit uns kommunizieren. Alternativ erreichen Sie unser Service-Team telefonisch unter **02131 70 84 305** (Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr) oder per E-Mail an **support@capitol-inkasso.de**. Wir sind da, um eine faire und machbare Lösung für alle Beteiligten zu finden.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Woher hat das Inkassounternehmen meine Daten?
In den allermeisten Fällen stammen die Daten direkt vom ursprünglichen Gläubiger (dem Unternehmen, bei dem Sie die offene Rechnung haben), der das Inkassounternehmen beauftragt hat.
Darf ein Inkassounternehmen meine Daten an die SCHUFA melden?
Ein Eintrag bei Auskunfteien wie der SCHUFA ist nur unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen zulässig. Die Forderung muss beispielsweise unbestritten sein und Sie müssen trotz Fälligkeit und mindestens zweier schriftlicher Mahnungen nicht gezahlt haben.
Wie lange dürfen meine Daten gespeichert werden?
Die Daten werden so lange gespeichert, wie es zur Bearbeitung der Inkassoforderung notwendig ist. Danach gelten gesetzliche Aufbewahrungsfristen (z. B. aus dem Handels- oder Steuerrecht), nach deren Ablauf die Daten gelöscht werden.
Wie kann ich eine Auskunft über meine gespeicherten Daten anfordern?
Sie können Ihr Auskunftsrecht formlos, am besten schriftlich per Brief oder E-Mail, bei dem Inkassounternehmen geltend machen. Dieses ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen die Auskunft zu erteilen.

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