Mahnbescheid erhalten? Was jetzt zu tun ist und welche Optionen Sie haben

Capitol Inkasso · Fachredaktion6 Min. LesezeitFür Schuldner

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Der gelbe Umschlag vom Amtsgericht im Briefkasten sorgt bei den meisten Menschen für einen Schreck. Ein gerichtlicher Mahnbescheid ist eine ernste Angelegenheit, aber kein Grund zur Panik. Wichtig ist nur, dass Sie jetzt überlegt handeln und die gesetzten Fristen nicht ignorieren. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen ruhig und sachlich, was ein Mahnbescheid ist, wie das Verfahren abläuft und welche Handlungsmöglichkeiten Sie haben.

Was genau ist ein gerichtlicher Mahnbescheid?

Ein Mahnbescheid ist der erste Schritt in einem vereinfachten Gerichtsverfahren, mit dem ein Gläubiger (z. B. ein Unternehmen) eine offene Geldforderung durchsetzen kann. Das Besondere daran: Das Gericht prüft in diesem Stadium nicht, ob die Forderung inhaltlich berechtigt ist. Es prüft lediglich, ob der Antrag des Gläubigers formal korrekt ausgefüllt wurde. Der Bescheid wird Ihnen förmlich zugestellt, meist in einem auffälligen gelben Umschlag, auf dem der Postbote das Zustelldatum vermerkt. Dieses Datum ist entscheidend für den Beginn der Fristen.

Ihre Reaktionsmöglichkeiten: Die entscheidende 14-Tage-Frist

Nachdem Ihnen der Mahnbescheid zugestellt wurde, haben Sie eine Frist von zwei Wochen, um zu reagieren. Ignorieren ist die schlechteste Option. Sie haben grundsätzlich drei Möglichkeiten:

  • Forderung vollständig bezahlen: Wenn Sie die Forderung als berechtigt anerkennen, ist die einfachste Lösung, den im Mahnbescheid genannten Gesamtbetrag (inklusive Zinsen und Kosten) innerhalb der Frist zu überweisen. Damit ist das Verfahren abgeschlossen.
  • Widerspruch einlegen: Wenn Sie der Meinung sind, dass die Forderung ganz oder teilweise unberechtigt ist (z. B. weil Sie die Rechnung bereits bezahlt haben oder der Betrag falsch ist), müssen Sie aktiv werden. Dem Mahnbescheid liegt ein Formular für den Widerspruch bei. Dieses füllen Sie aus und senden es fristgerecht an das Gericht zurück. Ein Widerspruch führt dazu, dass das Mahnverfahren gestoppt wird. Der Gläubiger kann dann entscheiden, ob er Klage einreicht, was zu einem regulären Gerichtsverfahren führt.
  • Nichts tun (nicht empfohlen): Wenn Sie die 14-Tage-Frist verstreichen lassen, ohne zu zahlen oder Widerspruch einzulegen, kann der Gläubiger den nächsten Schritt einleiten: den Erlass eines Vollstreckungsbescheids.

Der Vollstreckungsbescheid: Die nächste Stufe nach dem Mahnbescheid

Reagieren Sie nicht auf den Mahnbescheid, geht der Gesetzgeber davon aus, dass Sie die Forderung anerkennen. Der Gläubiger kann dann beim Gericht einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Dieser ist ein sogenannter „vollstreckbarer Titel“. Das bedeutet, der Gläubiger hat damit eine rechtliche Grundlage, um Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzuleiten, zum Beispiel eine Konto- oder Lohnpfändung durch einen Gerichtsvollzieher. Auch gegen den Vollstreckungsbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen, aber die Zwangsvollstreckung kann unter Umständen trotzdem schon beginnen.

Forderung ist berechtigt, aber Sie können nicht alles auf einmal zahlen?

Diese Situation ist verständlich und kommt häufig vor. Auch wenn das gerichtliche Verfahren bereits läuft, ist es fast nie zu spät für eine konstruktive Lösung. Wichtig ist, dass Sie aktiv werden und den Kontakt zum Gläubiger oder dem beauftragten Inkassounternehmen suchen. Ziel ist es in der Regel, eine Lösung zu finden, mit der beide Seiten leben können.

Eine Ratenzahlung kann eine gute Möglichkeit sein, die Schulden planbar abzubauen und weitere gerichtliche Schritte zu vermeiden. Beachten Sie, dass für den Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung gemäß den gesetzlichen Vorgaben (§ 13a Abs. 3 RDG) eine zusätzliche Gebühr anfallen kann, über die Sie aber vorab transparent informiert werden müssen.

So kann Capitol Inkasso Ihnen helfen

Falls Sie einen Mahnbescheid erhalten haben, der von uns für einen unserer Mandanten beantragt wurde, zögern Sie bitte nicht, sich direkt an uns zu wenden. Als seriöses und BDIU-konformes Inkassounternehmen ist es unser Anliegen, eine faire und für alle tragbare Lösung zu erarbeiten.

Unsere geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besprechen Ihre Situation mit Ihnen und prüfen gemeinsam mögliche Auswege, wie zum Beispiel die Vereinbarung einer angemessenen Ratenzahlung. Sie erreichen uns telefonisch unter 02131 70 84 305 (Mo–Fr von 8 bis 17 Uhr), per E-Mail an support@capitol-inkasso.de oder über unser gesichertes Schuldnerportal. Gemeinsam finden wir einen Weg.

Zusammenfassung: Handeln ist besser als Abwarten

Ein Mahnbescheid ist ein formalisierter Weckruf, der Sie zum Handeln auffordert. Die schlimmste Reaktion ist keine Reaktion. Prüfen Sie die Forderung, halten Sie die 14-Tage-Frist im Blick und suchen Sie bei Zahlungsschwierigkeiten das Gespräch. Mit aktiver Kommunikation lassen sich weitere Kosten und Unannehmlichkeiten in vielen Fällen vermeiden. Dieser Artikel stellt eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.

Häufige Fragen

Ist ein Mahnbescheid schon eine Pfändung?
Nein. Ein Mahnbescheid ist die gerichtliche Aufforderung, eine Schuld zu begleichen oder ihr zu widersprechen. Eine Pfändung kann erst nach einem Vollstreckungsbescheid erfolgen, der beantragt wird, wenn Sie auf den Mahnbescheid nicht reagieren.
Was passiert, wenn ich dem Mahnbescheid widerspreche?
Wenn Sie fristgerecht Widerspruch einlegen, wird das Mahnverfahren beendet. Der Gläubiger kann dann entscheiden, ob er die Forderung in einem regulären Gerichtsverfahren (Klageverfahren) weiterverfolgt. Das Gericht fordert ihn dann zur Begründung seines Anspruchs auf.
Muss ich für den Widerspruch einen Anwalt nehmen?
Nein, für den Widerspruch gegen den Mahnbescheid selbst benötigen Sie nicht zwingend einen Anwalt. Das dafür vorgesehene Formular liegt dem Bescheid bei. Für ein mögliches anschließendes Gerichtsverfahren kann anwaltliche Vertretung jedoch ratsam oder sogar vorgeschrieben sein.
Warum ist die Forderung im Mahnbescheid höher als die ursprüngliche Rechnung?
Zusätzlich zur ursprünglichen Hauptforderung kann ein Mahnbescheid auch Verzugszinsen (z.B. nach § 288 BGB), vorgerichtliche Mahnkosten, Inkassokosten (nach § 4 RDGEG i.V.m. RVG) und die Kosten für das Gerichtsverfahren enthalten. Diese Positionen müssen im Bescheid einzeln aufgeführt sein.

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