Forderung an Inkasso übergeben: Was passiert jetzt? Der Prozess bei Capitol Inkasso

Capitol Inkasso · Fachredaktion6 Min. LesezeitFür Unternehmen

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Eine unbezahlte Rechnung ist für jedes Unternehmen ein Ärgernis. Sie bindet Kapital, verursacht administrativen Aufwand und stört die Liquiditätsplanung. Wenn eigene Mahnungen erfolglos bleiben, ist die Übergabe der Forderung an einen spezialisierten Dienstleister wie Capitol Inkasso ein konsequenter und sinnvoller Schritt. Doch was genau geschieht, nachdem Sie uns Ihre Forderung übergeben haben? In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen transparent und nachvollziehbar den Ablauf unseres BDIU-konformen Inkassoprozesses.

Schritt 1: Die Übergabe und rechtliche Prüfung der Forderung

Der Prozess beginnt mit der Übergabe Ihrer offenen Forderung an uns. Dies geschieht in der Regel digital über unser Gläubigerportal. Sie übermitteln uns alle relevanten Unterlagen, wie die Rechnung, den Vertrag, Lieferscheine und Ihre bisherigen Mahnschreiben. Im Anschluss findet der wichtigste erste Schritt statt: unsere interne Prüfung. Wir kontrollieren die Unterlagen auf Vollständigkeit und die Forderung auf ihre grundsätzliche Rechtmäßigkeit. Als seriöses, dem BDIU angeschlossenes Inkassounternehmen ist es für uns essenziell, ausschließlich berechtigte Ansprüche zu verfolgen. Dieser Schritt schützt alle Beteiligten und legt den Grundstein für ein faires Verfahren.

Schritt 2: Das vorgerichtliche Inkassoverfahren – Kommunikation ist der Schlüssel

Nach positiver Prüfung leiten wir das vorgerichtliche Inkassoverfahren ein. Der säumige Zahler erhält von uns ein erstes Schreiben. Dieses enthält alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen klar und verständlich aufgeschlüsselt:

  • Ihren Namen als ursprünglicher Gläubiger
  • Den genauen Forderungsgrund und die Höhe der Hauptforderung
  • Eine transparente Aufstellung der entstandenen Nebenkosten, wie Verzugszinsen (gemäß § 288 BGB) und die Inkassovergütung (nach den Vorgaben des § 4 RDGEG i.V.m. dem RVG).

Unser Ziel ist es, eine außergerichtliche Lösung zu finden. Wir treten als neutraler Vermittler auf und versuchen, mit dem Schuldner ins Gespräch zu kommen – per Post, Telefon oder E-Mail. Häufig lassen sich die Gründe für den Zahlungsverzug klären und gemeinsame Wege finden. Eine häufige Lösung ist die Vereinbarung einer Ratenzahlung. Falls dies zustande kommt, weisen wir den Schuldner transparent auf die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit einer Einigungsgebühr hin (§ 13a Abs. 3 RDG).

Schritt 3: Das gerichtliche Mahnverfahren

Bleiben alle Bemühungen im vorgerichtlichen Verfahren erfolglos, weil der Schuldner nicht reagiert oder die Zahlung verweigert, ist der nächste Schritt – nach Rücksprache mit Ihnen – die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens. Wir beantragen beim zuständigen Mahngericht den Erlass eines Mahnbescheids. Dieser wird dem Schuldner amtlich zugestellt. Nun hat der Schuldner die Möglichkeit, die Forderung zu begleichen oder innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einzulegen. Erfolgt keine Reaktion, beantragen wir den Erlass eines Vollstreckungsbescheids. Dieser ist ein vollstreckbarer Titel und hat die gleiche Wirkung wie ein Gerichtsurteil.

Schritt 4: Titulierte Forderungen und die Langzeitüberwachung

Mit einem vollstreckbaren Titel in der Hand können Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden. Dazu gehört beispielsweise die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers oder eine Lohn- bzw. Kontopfändung. Auch wenn ein Schuldner aktuell zahlungsunfähig sein sollte, ist der Titel von großer Bedeutung. Er verjährt in der Regel erst nach 30 Jahren. Wir überführen solche titulierten Forderungen in die Langzeitüberwachung und prüfen in regelmäßigen Abständen die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners, um zu einem späteren Zeitpunkt die Forderung doch noch realisieren zu können.

Transparenz für Sie als Gläubiger

Während des gesamten Prozesses legen wir größten Wert auf Transparenz. Über unser Online-Portal haben Sie jederzeit Einblick in den aktuellen Status Ihrer übergebenen Forderungen. Sie sehen, welche Schritte unternommen wurden und wie der Schuldner reagiert hat. Sobald Zahlungen bei uns eingehen, werden diese nach Abzug der vereinbarten Vergütung umgehend an Sie weitergeleitet.

Die Übergabe einer Forderung an Capitol Inkasso bedeutet für Sie, einen rechtssicheren, strukturierten und fairen Prozess anzustoßen, der Ihre internen Ressourcen schont. Wenn auch Sie offene Forderungen effizient realisieren möchten, können Sie Ihre Fälle unkompliziert online an uns übergeben.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Wie lange dauert ein Inkassoverfahren?
Die Dauer eines Inkassoverfahrens ist sehr unterschiedlich. Manche Fälle klären sich innerhalb weniger Wochen nach dem ersten Schreiben. Wenn ein gerichtliches Verfahren notwendig wird oder eine Langzeitüberwachung erfolgt, kann es entsprechend länger dauern. Eine pauschale Zeitangabe ist daher nicht möglich.
Was kostet es, eine Forderung an Capitol Inkasso zu übergeben?
Die Kostenstruktur kann variieren. Häufig arbeiten Inkassounternehmen im Erfolgsfall auf Provisionsbasis. Grundsätzlich gilt: Die Kosten des Inkassoverfahrens hat bei berechtigten Forderungen in der Regel der Schuldner als Verzugsschaden zu tragen. Für Sie als Gläubiger kann das Forderungsmanagement somit kostenneutral sein.
Kann ich jede Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben?
Grundsätzlich muss eine Forderung drei Kriterien erfüllen, damit sie für ein Inkassoverfahren geeignet ist: Sie muss fällig, unbestritten und nachweisbar sein. Das bedeutet, Sie müssen belegen können, dass Ihre Leistung erbracht wurde und der Schuldner mit der Zahlung im Verzug ist.
Was ist der Unterschied zwischen vorgerichtlichem und gerichtlichem Inkasso?
Das vorgerichtliche Verfahren umfasst alle außergerichtlichen Maßnahmen, wie schriftliche Mahnungen und telefonische Kontaktaufnahme, um eine Einigung zu erzielen. Das gerichtliche Verfahren wird eingeleitet, wenn diese Bemühungen scheitern, und zielt darauf ab, durch einen Mahn- und Vollstreckungsbescheid einen vollstreckbaren Titel zu erwirken.

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